Trittsicherheit durch Streusalz? Das Bayerische Landesamt für Umwelt warnt vor der Verwendung von Salz zum Abtauen von Schnee und Eis auf Gehwegen und Straßen.
In München sind Grundstückseigentümer*innen oder Besitzer*innen von Wohnanlagen verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. Das gilt vor allem für Grundstücke außerhalb des Vollanschlussgebietes, also außerhalb des Mittleren Rings. Verboten ist dabei allerdings der Einsatz von Streusalz. Das hat einen guten Grund: Salz ist giftig für Pflanzen und Bodenlebewesen. Entlang von Straßen bei denen besonders viel Streusalz zum Einsatz kommt – beispielsweise Autobahnen – sind die negativen Effekte sehr deutlich: Über die Wurzeln nehmen Pflanzen das Salz auf. Werden die Blätter von Bäumen Bäume von der Streusalzgischt benetzt verfärben sie sich rot. Auch Bodenlebewesen, Fische und Hausiere können ebenfalls Schaden nehmen.
Viele Probleme sind aber auf den ersten Blick unsichtbar: Versickert die Salzschicht im Boden, kann sie sogar ins Grundwasser gelangen und zur sogenannten „Aufsalzung“ beitragen. Besser sind daher Streumittel, die das Eis nicht schmelzen, sondern die Griffigkeit erhöhen: Sand, Kies oder Splitt kämen in Frage – und das in Maßen.
„Wir plädieren dafür, beim Kauf von Streumitteln auf das Kleingedruckte und den „Blauen Engel“ zu achten. Giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber sind keine guten Alternativen zum Salz“, sagt unser Geschäftsführer Martin Glöckner. Ein weiterer Tipp: Räumt man früh genug, tritt sich der Schnee nicht fest und die Rutschpartie wird vorzeitig vermieden.
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