Bürgerbegehren, ja? Verkehrswende, nein?
Die schädlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung sind kein Geheimnis: Schon 2016 haben wir mit unserem Bürgerbegehren ”Sauba sog i” darauf hingewiesen, dass es jedes Jahr in Europa zu rund 250.000 Todesfällen durch zu hohe Feinstaubbelastung kommt. Stickstoffdioxide und dieser, für uns Menschen, unsichtbare Feinstaub sind echte Übeltäter, die Herz- und Atemwegserkrankungen verursachen. Beide Stoffe entstehen im Straßenverkehr. Dieselfahrzeuge blasen besonders viele Stickstoffdioxid in die Luft.
In München herrscht dicke Luft! Und das wissen wir schon lange! Durch den Druck unseres Bürgerbegehrens für saubere Luft hatte sich der Münchner Stadtrat bereits im Januar 2017 zu einer Verkehrswende bis 2025 verpflichtet. 80 Prozent aller Wege in unserer Stadt sollen dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in Elektroautos zurückgelegt werden. Doch Politik und Verwaltung reagierten nicht ausreichend. Das notwendige Diesel-Fahrverbot wurde nie vollständig umgesetzt. Bis heute gilt Stufe 1 des Luftreinhalteplans. Eigentlich hätte es bereits im Oktober 2023 auf Stufe 2 erweitert werden sollen. Darauf haben sich vor ein paar Jahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Stadt München geeinigt. Kurz vor Umsetzung entschied der Stadtrat jedoch anders. Stufe 2 und 3 des Luftreinhalteplans wurden aufgrund sinkender Stickstoffdioxid-Werte vorzeitig einkassiert, obwohl die gewünschte Luftqualität an manchen Stellen noch nicht erreicht wurde.
Die deutsche Umwelthilfe klagt
Über die Umsetzung des Luftreinhalteplans wurde die letzten Wochen wieder viel diskutiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zog zusammen mit dem Verkehrsklub Deutschland (VCD) vor Gericht. Weshalb? Die Stadt München hält die Grenzwerte für Stickstoffdioxide nach wie vor an bestimmten Stellen nicht ein und legte die geplanten Maßnahmen dennoch auf Eis. Am 21. März kam dann das lang erwartete Urteil. An diesem Tag verordnete der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Stadt dazu, schnellstmöglich die Stickstoffdioxid-Belastung an der Landshuter Allee und an der Moosacher Straße zu senken. An beiden Stellen wurden die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten. Aktuell darf die Stickstoffdioxid Konzentration im Jahresmittel 40µg/m³ nicht überschreiten. 2023 beträgt beträgt der Jahresmittelwert an der Landshuter Allee 45µg/m³. An der Moosacher Straße wurden 2023 42µg/m³ gemessen.
Die 3 Stufen des Luftreinhalteplans
Stufe 1: Fahrverbot für mit Diesel angetriebene KFZ mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter in der Umweltzone am und innerhalb des mittleren Rings. Einige Ausnahmen gibt es unter anderem für Anwohner*innen und Lieferverkehr.
Stufe 2: Erweiterung der Stufe 1 um Diesel KFZ mit der Abgasnorm 5
Stufe 3: Erweiterung der Stufe 2. Ausnahmen für Anwohner*innen und Lieferverkehr entfallen
(LHM)
Umweltzone um den Mittleren Ring in München.
EU verschärft die Gesetzte
Erst dieses Jahr beschloss die EU die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxide zu senken. Für Stickstoffdioxid soll der Grenzwert von 40μg/m³ auf 20μg/m³ sinken. Diese Anpassung folgt Empfehlungen der WHO aus dem Jahr 2021. Damals kam die Organisation zum Schluss, dass selbst kleine Mengen des Gases gesundheitsschädlich sind. Ganz will man jedoch nicht auf die Empfehlungen eingehen. Die WHO empfiehlt bei Stickstoffdioxid nämlich einen Grenzwert von 10μg/m³. Auch für Feinstaub, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid werden neue Richtlinien festgelegt (Tagesschau).
Die Empfehlungen der WHO bringen uns jedoch ziemlich wenig. Rechtlich bindende Grenzwerte müssen nämlich vom Gesetzgeber selbst beschlossen werden und der Stadtrat München hat uns die letzten Jahre gezeigt, wie wenig er vom Dieselfahrverbot hält. Auch OB Reiter hat sich erst vor kurzem gegen ein flächendeckendes Fahrverbot ausgesprochen (SZ) .
Weniger Autos, mehr Öffis, Fuß- und Radverkehr
Laut den aktuellsten Zahlen aus dem Kurzreport von „Mobilität in Deutschland“ (Stadt München, Münchner Umland und MVV-Verbundraum, April 2019) liegt der Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehr bei 66 Prozent. Und nicht bei 80 Prozent, wie von uns im Bürgerbegehren „Sauba sog i“ gefordert.
Für gute Luftqualität in München ist das Dieselfahrverbot ein guter Anfang. Die Wurzel des Problems liegt jedoch ganz wo anders. Die Verkehrswende muss her! Lass uns mehr Raum für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen schaffen. Lass uns den öffentlichen Nahverkehr ausbauen. Lass uns das Konzept der Auto-Stadt überdenken und gemeinsam an einem grüneren und lebenswerteren München arbeiten. Noch mehr Anregungen zur Verkehrswende findest Du in unserem Reinheitsgebot für saubere Luft.
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